Im Rahmen meiner Ausbildung am Institut für Gerichtsmedizin Innsbruck (GMI) sowie meiner Tätigkeit als Oberarzt am Institut für Rechtsmedizin St. Gallen (IRM St. Gallen) konnte ich profundes Wissen in den gerichtsmedizinischen Tätigkeiten erlangen:

- Gerichtliche & Sanitätspolizeiliche Obduktion
  (StPO §128, Tir Gemeindesanitätsdienstgesetz §31, Tir Krankenanstaltengsetz §37)
- AgT - Aussergewöhnlicher Todesfall / Legalinspektion / Polizeiliche Leichenschau
- Blutspurenanalyse
- Klinische Untersuchungen
- Interpretation forensisch-toxikologische Analysen
- Aktengutachten
- Ärztliche Fehlhandlung (strafrechtlich)

Kooperationen
- Staatsanwaltschaft Innsbruck
- Staatsanwaltschaft Wien
- Landesgericht Linz
- Landesgericht Innsbruck
- Landeskriminalamt Tirol / Vorarlberg
- Ausländeramt FL
- Radiologie LKH Bregenz / BKH Kufstein
- Radiologie Dr. Lungenschmid, Innsbruck
- Radiologie Landesspital FL
- Zahnarzt Dr. Klien, Dornbirn
- Zahnärztin DDr.in Bischof, Innsbruck


LEICHENSCHAU
… coming soon


GERICHTSMEDIZINISCHE UNTERSUCHUNG

Von besonderer Bedeutung ist, dass Verletzungsbefunde, um eine Gerichtsverwertbarkeit zu besitzen, korrekt und zeitnahe zur Verletzungsentstehung dokumentiert werden. Auch bei Verdacht zB auf Kindesmisshandlung ist eine entsprechende Dokumentation notwendig. Der Untersucher sollte dabei nicht gleichzeitig der Gutachter sein (Befangenheit). Somit wäre eine Dokumentation durch mich mit anschliessendem Gutachten zB durch die Gerichtsmedizin der optimale Weg. Durch langjährige Erfahrung und Tätigkeiten in diesem Bereich ist geläufig, welche Information und Fotos für die Gerichtsmedizin zur Erstattung des Gutachtens notwendig sind.
Ebenso können bei Bedarf Spuren (Abriebe) gesichert werden, und auch Körperflüssigkeiten korrekt abgenommen uns asserviert werden.


ÜBERSETZUNGSDIENST

Fachsprache Medizin ist manchmal für den Laien verwirrend und fördert manchmal auch Fehlinterpretation. Diesem Umstand kann Abhilfe geschaffen werden durch eine Übersetzung in verständliches Deutsch incl. Erklärungen. Als ehem. Mitwirkender der Seite "Was hab ich" konnte in diesem Bereich reichlich Erfahrung gesammelt werden. Als Facharzt für Gerichtsmedizin bekommen entsprechende Übersetzungen auch eine entsprechende gerichtliche Relevanz und können natürlich auch ohne entsprechendes Gutachten für ein Verfahren herangezogen werden.
Dieser Service steht Patienten wie auch Anwälten zur Verfügung

Übersetzungen aus dem Italienischen

Zweisprachig aufgewachsen können Berichte u.ä. gerne ins Deutsche übersetz werden (incl. Erklärungen von Fachvokabular)

Übersetzungen ins Italienische

Gerne können auch Gutachten u.ä. aus dem Deutschen ins Italienische übersetzt werden. Hierzu werde ich unterstützt von einer professionellen Dolmetscherin mit Fachsprache Medizin.