Untersuchungsbefunde

Von besonderer bedeutung ist, dass Verletzungensbefunde, um eine Gerihctsverwertbarkeit zu besitzen, korrekt und zeitnahe zur Verletzungsentstehung dokumentiert werden. Auch bei Verdacht zB auf Kindesmisshandlung ist eine entsprechende Dokumentation nötwendig. Der Untersucher kann dabei nicht gleichzeit der Gutachter sein (Befangenheit). Somit wäre eine Dokumentation durch mich mit anschliessendem Gutachten zB durch die Gerichtsmedizin der optimale Weg. Durch langjährige Erfahrung und Tätigkeiten in diesem Bereich ist geläufig, welche Information und Fotos für die Gerichtsmedizin zur Erstattung des Gutachtens notwendig sind.
Ebenso können bei Bedarf Spuren (Abriebe) gesichert werden, und auch Körperflüssigkeiten korrekt abgenommen uns asserviert werden.